Eine 35-jährige Frau ist am Bezirksgericht Zürich wegen versuchten Mordes und anderer Vergehen schuldig gesprochen worden. Sie erhält eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Ausserdem wird sie für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Weil er ihr bei der Tat geholfen hat, lautet der Schuldspruch gegen ihren 32-jährigen Bruder auf viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe und zehn Jahre Landesverweis. Zusätzlich müssen beide einen Schadenersatz und Genugtuung bezahlen, wie das Bezirksgericht am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt.
Völlig unbeteiligter Teenager angegriffen
Im November 2016 soll das Geschwisterpaar in die Wohnung der Schwiegereltern der Frau eingedrungen sein, mit dem Ziel, den Schwiegervater maskiert und mit Messern bewaffnet zu erschrecken oder eventuell gar zu töten.
Weil der Schwiegervater aber nicht nach Hause kam, drangen die Geschwister in die Nachbarwohnung ein. Dort trafen sie auf einen 14-jährigen Jungen, der allein zu Hause war. Die Frau griff den Jugendlichen mit dem Messer an und fügte ihm insgesamt fünfzehn lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen zu. Anschliessend flüchteten sie aus dem Haus.
Die Idee dahinter: Sie wollten den Schwiegervater des Messerangriffs bezichtigen. Zu diesem Zweck schickte die Frau der Kantonspolizei Zürich zwei anonyme Briefe, in denen der Schwiegervater der Tat beschuldigt wird.
«Absolut verwerflich»
Vor Gericht gab das Geschwisterpaar zu, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Allerdings schob die Frau die Verantwortung auf ihren geistig leicht behinderten Bruder ab. Dieser wiederum behauptete, er habe nicht gewusst, was seine Schwester geplant habe.
In seinem Urteil kommen die Bezirksrichter zum Schluss, dass die Schwester die Haupttäterin war. Das Gericht verurteilt sie deshalb wegen versuchten Mordes, mehrfacher falscher Anschuldigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Freiheitsberaubung.
In der Begründung heisst es, ihre Tat sei «besonders skrupellos». Ein schweres Delikt gegen Leib und Leben eines unbeteiligten Jungen zu begehen, um es dann dem Schwiegervater anzuhängen, sei «absolut verwerflich». Die Tat lasse auf eine völlige Missachtung des Lebens des Opfers und seiner Familie schliessen. Sie habe «kaltblütig und auf bestialische Art und Weise» gehandelt, heisst es weiter. Dass die Frau zur Tatzeit an einer «depressiven Episode» litt, wurde leicht strafmindernd berücksichtigt.
Landesverweis, auch wenn die Kinder hier leben
Neben der Freiheitsstrafe verordnete das Gericht der 35-Jährigen eine ambulante psychische Behandlung. Die Frau muss zudem das Land verlassen. Das Gericht verneinte unter den vorliegenden Umständen einen Härtefall, obwohl ihre Kinder in der Schweiz leben.
Dem Opfer müssen die beiden Schadenersatz in der Höhe von rund 23'000 Franken und eine Genugtuung von 60'000 Franken zahlen. Der Mutter und dem Vater des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung in der Höhe von je 12'000 Franken sowie Schadenersatz zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.