Der Fall Olten: Die Stadt Olten ist ohne Budget ins Jahr 2019 gestartet. Nach dem Volks-Nein zum Budget und zur Steuererhöhung kam erst im Mai ein gültiges Budget zu Stande. Trotzdem bewilligte die Stadt in dieser Zeit Ausgaben. Ein Oltner SVP-Politiker reichte daraufhin eine Beschwerde beim Kanton ein, diese wurde allerdings abgewiesen.
Klarheit verlangt: Ein politischer Vorstoss des gleichen Parlamentariers verlangte von der Regierung dann Klarheit, welche Ausgaben eine Gemeinde tätigen darf, auch ohne gültiges Budget. In ihrer Antwort schreibt die Regierung am Dienstag nun, dass «neben den gebundenen Ausgaben auch dringliche Nachtragskredite zulässig» seien.
Interpretation weiterhin offen: Einen Katalog mit zulässigen Ausgaben gibt es allerdings nicht. Was tatsächlich erlaubt ist, bleibt also unklar. Die Regierung hält diese offene Regelung für sinnvoll, «da eine Gemeinde auch in einer budgetlosen Phase die Möglichkeit haben muss, auf Unvorhergesehenes reagieren zu können».