Die Beschwerde sei bereit und werde nächste Woche eingereicht, sagt auf Anfrage Andreas Auer. Der Rechtsanwalt und frühere Rechtsprofessor vertritt laut eigenen Aussagen 54 Stimmbürger- und bürgerinnen sowie fünf politische Parteien: SP, GLP, Grüne, EVP, EDU.
Eingereicht werde die Beschwerde sowohl beim Bündner Verwaltungsgericht wie auch beim Bundesgericht. Rechtlich sei nicht ganz klar, so Auer, wer zuständig sei, deshalb eine doppelte Eingabe als Vorsichtsmassnahme.
Ein Gericht soll entscheiden
Gegner des Bündner Majorz hatten bereits im Nachgang der letzten Grossratswahlen eine Beschwerde gegen das Wahlsystem eingereicht. Es sei ungerecht, weil nicht jede Stimme gleich viel zähle, da die 39 Wahlkreise unterschiedlich gross sind. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein, weil sie zu spät eingereicht wurde.
Der richtige Zeitpunkt sei bei der Publikation der Wahlkreise, was die Bündner Regierung heute im Amtsblatt gemacht hat. Deshalb haben die Gegner ihre Beschwerde bereits vorbereitet, da diese innert zehn Tagen beim Gericht eingereicht werden muss.
«Wir wollen, dass ein Gericht über die Verfassungsmässigkeit des Bündner Majorz urteilt», sagt Rechtsanwalt Auer, das sei bisher noch nie passiert.
Langer Kampf von Majorz gegen Proporz
Politisch wurden seit 1937 bereits acht Proporzmodelle zur Volksabstimmung vorgeschlagen. Ein einziges Mal, 2003, siegten die Befürworter des Proporzes. Die Abstimmung wurde jedoch wiederholt, und es gewannen wieder die Verfechter des Majorzes. Das letzte Mal wurde der Wechsel zum Proporz im März 2013 an der Urne abgelehnt - mit 56 Prozent der Stimmen.
Für die Befürworter ist der Majorz das richtige Wahlsystem für Graubünden, weil so die Talschaften angemessen im Grossen Rat vertreten seien. Auch hätten die Abstimmungen gezeigt, dass die Stimmbevölkerung hinter dem Majorz stehe.