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Bund gibt grünes Licht Jungfraubahnen können neue V-Bahn bauen

Die Baubewilligung ist da – für eine Seilbahn von Grindelwald zu den Stationen Eigergletscher und Männlichen.

  • Das Bundesamt für Verkehr hat am 31. Mai 2018 die Baubewilligung für die neuen Seilbahnen erteilt.
  • Die Bewilligung für die sogenannte «V-Bahn» ist mit Auflagen zum Schutz von Umwelt und Landschaft verbunden.
  • Der neue «Eigerexpress» führt vom neuen Terminal Grindelwald-Grund zur Bahnstation Eigergletscher.
  • Vom Terminal Grund her führt zudem eine als Ersatz für die bestehende, veraltete Anlage konzipierte Bahn mit 10er-Kabinen auf den Männlichen.

Das 470 Millionen Franken teure V-Bahnprojekt war lange Zeit umstritten, namentlich wegen der Linienführung des sogenannten «Eigerexpress» von Grindelwald Grund zur Station Eigergletscher.

Die Seilbahn mit Kabinen für je 28 Personen führt am Fuss der Eigernordwand vorbei. Kritiker scholten die geplante neue Seilbahn deshalb eine «Wäscheleine», die die spektakuläre Aussicht auf die berühmt-berüchtigte Nordwand beeinträchtige.

Karte mit der Linienführung.
Legende: So sieht das geplante Projekt aus. zvg/Jungfraubahnen

In den vergangenen Monaten konnten jedoch die 17 eingegangenen Einsprachen, namentlich von Naturschutzorganisationen, aber auch von Einheimischen, bereinigt werden.

Das sind die Einschränkungen

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Mit den nun im Projekt vorgesehenen Massnahmen und zusätzlichen Auflagen des Bundes könne die Bahn ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes realisiert werden, wie das BAV in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.

Zu den Massnahmen und Auflagen gehören beispielsweise weniger hohe Masten als ursprünglich geplant. Dazu kommen Vorgaben zur Farbgebung bei den Kabinen und für einen diskreteren Anstrich einer Galerie am Fusse des Eigers.

Ende Februar 2018 beschlossen die letzten privaten Einsprecher, ihre Opposition aufzugeben - gegen eine Spende des Bahnunternehmens für einen guten Zweck. So mussten keine Enteignungen vorgenommen werden, wie das Bundesamt für Verkehr in seiner Mitteilung festhält.

Der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (BAV) kann noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Wie Verena Wagner, Präsidentin Pro Natura Kanton Bern, sagte, würden die Umweltverbände zuerst den umfassenden Bericht studieren. «Wenn in diesem aber drinn ist, was die Verbände verlangten, werden wir keine Beschwerde machen.»

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