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Bundesasylzentrum Wintersried Verwaltungsgericht stützt Schwyzer Regierung

Wie schon der Regierungsrat kommt auch das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass der Standort Wintersried ungeeignet sei und gegen die Lärmschutzverordnung verstosse.

Das Projekt «Bundesasylzentrum Wintersried» hat eine lange Geschichte hinter sich.

  • Dezember 2015 Der Bund fasst das Areal Wintersried zwischen Seewen und Ibach als Standort für ein Bundesasylzentrum ins Auge - gegen den Willen der Schwyzer Regierung, die das Gelände für Gewerbeansiedlungen nutzen möchte.
  • Juni 2016 Genauere Abklärungen ergeben: Das Zentrum könnte auf dem bestehenden Areal ohne Neubau realisiert werden. Der Bund reicht ein Baugesuch für den Umbau und die Umnutzung des Gebäudes ein. Die Regierung ist dagegen.
  • 2017 Der Bund prüft verschiedene andere Standorte (Glaubenberg OW oder verschiedene in LU) und kommt zum Schluss, dass sich der Standort Wintersried am besten eignen würde. Die Regierung des Kantons Schwyz ist weiterhin dagegen. Die Gemeinde Schwyz erteilt die Baubewilligung für den Umbau.
  • Juli 2018 In unmittelbarer Nähe zum geplanten Asylzentrum verkehrt die Gotthard-Bahnlinie. Deshalb gibt es bei der Gemeinde Schwyz Einsprachen gegen den Umbau. Diese werden von der Schwyzer Kantonsregierung gutgeheissen. Der Bund ist mit diesem Entscheid nicht einverstanden und reicht Beschwerde ein beim Verwaltungsgericht.
  • November 2018 Der Bund publiziert das Plangenehmigungsverfahren für das Bundesasylzentrum in Wintersried bei Seewen im Schwyzer Amtsblatt. Die Schwyzer Regierung wehrt sich auch gegen das Planungsgenehmigungsverfahren: Das Zentrum könne der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Gebietes im Wege stehen.

Der aktuelle Entscheid betrifft nun wieder die erteilte Baubewilligung vom Juli 2018: Die Regierung ist der Ansicht, dass das Vorhaben für die Unterbringung von bis zu 400 Asylsuchenden wegen der Nähe zum Zuggleis gegen die Lärmverordnung verstosse.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht gibt in seinem Entscheid vom 26. Juni der Regierung recht: Die erteilte Baubewilligung an den Bund sei aufzuheben, wie der «Bote der Urschweiz» meldet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Plangenehmigungsverfahren nicht betroffen

Beim Bund will man das Urteil aus Schwyz zunächst genau prüfen und dann entscheiden. Parallel dazu läuft weiterhin das erwähnte Plangenehmigungsverfahren. Lukas Rieder vom Staatsekretariat für Migration (SEM) erinnert deshalb daran, dass das Gerichtsurteil ein temporäres Asylzentrum in Schwyz betreffe: «Es betrifft aber nicht das Plangenehmigungsverfahren für ein definitives Bundesasylzentrum in der Zentralschweiz.» Diesbezüglich seien weitere Gespräche mit der Schwyzer Regierung geplant.

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