Geplant war der Bau eines dreistöckigen Gebäudes mit 16 bewirtschafteten Zweitwohnungen . Dafür sollte die überbaute Fläche in der Landwirtschaftszone um 30 Prozent auf knapp 2300 Quadratmeter erweitert werden.
Gegen die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung erhob Pro Natura Beschwerde , die jedoch vom Bündner Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Danach gelangte die Umweltorganisation an das Bundesgericht, das die Beschwerde im Gegensatz zur Vorinstanz guthiess, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil aus Lausanne hervorgeht.
Die Bundesrichter hatten festgestellt, dass die bereits genutzte Fläche zu stark ausgedehnt werden soll . Weil das Projekt grundsätzlich nicht bewilligt werden kann, verzichtet das Bundesgericht auf eine Rückweisung an die Vorinstanz. Ob ein neues Bauchgesuch für ein modifiziertes Projekt eingereicht wird, ist noch offen.