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Bundesgericht gegen Kloten Valet-Parking am Zürcher Flughafen darf sein

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt Kloten wegen einer Valet-Parkieranlage am Zürcher Flughafen abgewiesen.
  • Das geltende Parkplatzreglement enthalte keine Regelung zu Valet-Parkings und sei deshalb als Rechtsgrundlage untauglich.
  • Gestützt auf das Reglement hatte sich die Stadt Kloten gegen den Ausbau von Parkierungsanlagen mit Valet-Chauffeuren gewehrt.
  • Grund: Kloten befürchtet einen Wildwuchs von Valet-Parkflächen und entsprechenden Mehrverkehr zu und von den Abstellplätzen.

Autos in Parkhaus
Legende: Valet Parking: Statt im Flughafenparkhaus einen Platz zu suchen, übergibt man sein Auto einem Chauffeur, der es zu einer dezentralen Abstellfläche fährt. Keystone

Von den Diensten privater Parkingfirmen, die Autos von Flugpassagieren auf angemietete Parkflächen bringen, ist Kloten nicht begeistert. «Valet Parking hat sich in unserer Stadt zur Plage entwickelt», sagt Marc Osterwalder, zuständig für die Bereiche Lebensraum und Sicherheit. «Alle möglichen und unmöglichen Flächen werden einvernahmt und mit Autos zugestellt.»

Rechtsunsicherheit nun geklärt

Kloten wollte deshalb ein Projekt der Firma Airport Parking für 150 weitere Abstellplätze im Industriegebiet Steinacher nicht bewilligen. Airport Parking wehrte sich und bekam vor Verwaltungsgericht recht. Gegen das Urteil reichte Kloten Beschwerde ein. Das Bundesgericht hat diese Beschwerde nun aber abgewiesen. «Es herrschte Rechtsunsicherheit, mit dem Urteil des Bundesgerichts ist die Sachlage nun geklärt», bilanziert Osterwalder.

Das Urteil aus Lausanne bedeutet aber nicht grünes Licht für alle künftigen Valet Parking-Projekte. Der Klotener Stadtrat hat bereits eine neue Parkplatzverordnung ausgearbeitet, die den Ausbau solcher Dienste regeln und einen Wildwuchs verhindern soll. Die Verordnung kommt demnächst ins Klotener Stadtparlament.

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