Der Rechtsstreit zwischen der Hotel Europe AG und der Stadt Luzern ist beendet. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde des Hotels ab.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern, die 2014 in Kraft getreten ist. Diese beinhaltet neu eine Hotel- und Tourismuszone. Gebäude, die dieser zugeordnet sind, müssen touristisch genutzt werden - höchstens ein Fünftel der Fläche darf zu privaten Wohnungen umgebaut werden. Das Ziel der Zone ist es, dass die altehrwürdigen Hotels der Stadt Luzern erhalten bleiben. Ein Fall wie beim Hotel Tivoli, das zu einer Wohnresidenz umgebaut wurde, soll so verhindert werden.
Hotel Europe: Zuteilung ist «willkürlich»
Zur neuen Hotel- und Tourismuszone gehören Hotels wie das «Palace» oder der «Schweizerhof». Doch mit diesen Hotels sei das «Europe» nicht zu vergleichen, argumentierte die Hotel Europe AG vor Gericht. Ihr Hotel liege weiter stadtauswärts und nicht direkt am See. Die Zuteilung zur Tourismuszone sei deshalb «willkürlich» und ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Das Bundesgericht sieht das anders. Zwar sei die Lage des Hotels tatsächlich «weniger prominent», schreiben die Lausanner Richter in ihrem Urteil. Es gehöre aber doch zur «Hotelmeile am See». Und deshalb sei es gerechtfertigt, dass das «Europe» der Tourismuszone zugeteilt ist.
Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, auch diesen Bereich für den Tourismus und die Bevölkerung zu erhalten.
Mit diesem Urteil kommt das Bundesgericht bereits zum zweiten Mal zum Schluss, dass die Stadtluzerner Hotel- und Tourismuszone rechtlich korrekt ist. Auch das Hotel Schweizerhof hatte sich bereits erfolglos dagegen gewehrt.