Die Fluglärmgegner sind mit ihrem Begehren an den Flughafen Bern, ein Schallschutzkonzept auszuarbeiten, vor Bundesgericht abgeblitzt. Auch das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte das Begehren abgewiesen.
Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Es hält aber fest, dass vereinzelte Menschen – gerade am Morgen – gestört werden könnten.
Die Begründung der Richter
Die Lausanner Richter sind der Ansicht, dass keine provisorischen Massnahmen notwendig sind, solange die Überprüfung der Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung nicht abgeschlossen ist.
Die Reaktion der Flughafenbetreiber
Die Betreiber des Flughafens Bern schreiben in einer Mitteilung vom Donnerstag, der Entscheid des Bundesgerichts ebne den Weg für die 4. Ausbauetappe.