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Bundesgericht hat entschieden Schweinemast in Werthenstein muss schliessen

Die Mast muss innert drei Monaten eingestellt werden. Ausserdem ist ein Neubau dort nicht möglich, so das Bundesgericht.

Eine Scheune eines Schweinemastbetriebs mitten im Ortsteil Schachen in der Luzerner Gemeinde Werthenstein muss innert drei Monaten stillgelegt werden. So hat das Bundesgericht entschieden. Das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts steht am Ende eines langen Rechtsstreits, der vor Jahren begann.

Anwohner störte sich an Bauplänen

Im Jahr 2012 bewilligte die Gemeinde Werthenstein den Bau eines neuen Schweinestalls – daraufhin machte ein Anwohner Einsprache. 2016 reichte der Bauer neue Pläne ein, diese wurden von der Gemeinde und vom Kanton aber nicht mehr bewilligt. Der Bauer zog das Urteil weiter bis zum Bundesgericht.

Dieses hat nun zwei Dinge entschieden: Einerseits ist ein Neubau des Schweinestalls am alten Ort nicht zulässig, da dieser zu nahe am Wohngebiet stehen würde. Andererseits muss der Bauer auch seinen bisherigen Schweinebetrieb einstellen. Ein Ultimatum von drei Monaten sei gerechtfertigt, befand das Bundesgericht. Der Bauer, der neben den Schweinen auch noch Kühe hält, habe genügend Zeit gehabt, sich auf die Veränderung einzustellen. Er selbst war am Montag nicht erreichbar für eine Stellungnahme.

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