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Bundesgericht hebt Urteil auf Unsorgfältiges Hantieren mit Feuerwerk bleibt ohne Strafe

Zwei Cousins haben an Silvester 2013 in Münchwilen vier Feuerwerksraketen gezündet und damit einen Hausbrand verursacht. Weil nicht klar ist, wer die brandverursachende Rakete abschoss, wird niemand verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden Männer gutgeheissen.

In einem am Montag publizierten Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass die Cousins einzig beschlossen hätten, vier Raketen zu zünden. Jeder sollte zwei davon starten. Über alles weitere verständigten sich die beiden Männer nicht.Wie dem Entscheid des Bundesgerichts zu entnehmen ist, steckten sie die Raketen in den Boden. Das werde zwar häufig gemacht, sei aber unsachgemäss. Auch hätten sich beide zu nahe an den Häusern befunden. Der durch den Brand verursachte Schaden betrug rund 870'000 Franken.

Gemeinsamer Beschluss nötig

Das Obergericht Aargau hatte die Männer im Januar 2016 der fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen. Es verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von 80 Tagessätzen zu 200 Franken und Bussen von 800 Franken.

Dieses Urteil hat das Bundesgericht nun aufgehoben und die Männer freigesprochen. Es sei nicht bewiesen, dass die Cousins gemeinsam beschlossen hätten, eine sorgfaltswidrige Handlung vorzunehmen.Um eine Gesamthandlung annehmen zu können, wie es das Obergericht getan habe, müsse der gemeinsame Beschluss jedoch bewiesen sein. Nur so könne der Tatbeitrag eines jeden dem jeweils anderen zugerechnet werden.

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