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Bundesgericht muss entscheiden Die Berner Polizei darf noch nicht alles, was das Gesetz erlaubt

Seit Anfang Jahr ist das neue Berner Polizeigesetz in Kraft. Drei Artikel sind allerdings vor Bundesgericht noch hängig.

Verdeckte Ermittlungen: Die Gegnerinnen und Gegner der Revision stören sich am sogenannten «Schnüffelparagraphen». Dass die Polizei ohne Anfangsverdacht einen Monat lang die Privatsphäre von Personen observieren dürfe, gehe zu weit. Solange das Bundesgericht nicht entschieden habe, gelte noch das alte Gesetz, so Philippe Müller, Sicherheitsdirektor des Kantons Bern. Er hat wenig Verständnis für die Einwände der Gegner: «Ich verstehe nicht, weshalb man die Polizei nicht machen lässt.» Man setze nur bei schweren Delikten – bei organisierter Kriminalität etwa – auf diese Art der Überwachung. Müller ist zuversichtlich, dass das Bundesgericht den Artikel genehmigen wird.

Wegweisung ausländischer Fahrender: Dieser Artikel würde eine Wegweisung von Fahrenden einfacher machen, als dies bisher der Fall ist. Diese Änderung hat laut Philippe Müller weniger Chancen vor Bundesgericht, als die anderen beiden Artikel. Aber: «Für die Regierung steht dieser Artikel nicht im Vordergrund». Aus Sicht von Fahrenden-Organisationen steht der Artikel in der jahrhundertealten Tradition der Verfolgung und Ausgrenzung von Jenischen, Sinti und Roma. Deshalb hatten sie das Referendum ergriffen.

Kosten bei Demonstrationen: Die Kosten für Polizeieinsätze bei Demonstrationen können auf die Veranstalter überwälzt werden, wenn diese keine Bewilligung für die Veranstaltung eingeholt oder wenn sie grob fahrlässig gegen Auflagen verstossen haben. «Das ist lange nicht bei allen Demonstrationen der Fall», so Müller. Er sei aber optimistisch, dass das Bundesgericht den Artikel genehmigt. Man habe bei der Ausarbeitung des Gesetzes auf bereits vollzogene Urteile des Gerichts Rücksicht genommen. Linke Parteien mahnen, die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sei dadurch in Frage gestellt.

Wie weiter?

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Das Polizeigesetz wurde im Feburar 2019 vom Stimmvolk deutlich angenommen, mit 76 Prozent Ja-Stimmen-Anteil. Bis das Bundesgericht nicht über die drei Artikel befunden hat, gilt in den betroffenen Bereichen das alte Gesetz. Wann das Gericht entscheidet, ist nicht bekannt.

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