Das Bundesgericht pfeift die Zürcher Steuerbehörden mit heftigen Worten zurück: Diese hätten das Einkommen einer Frau «abenteuerlich wirklichkeitswidrig» hoch veranschlagt und diese so in den Ruin getrieben. So steht es im Urteil der obersten Instanz.
Roger Keller, Mediensprecher der kantonalen Finanzdirektion, nimmt Stellung zu den Vorwürfen.
SRF: Das Bundesgericht sagt, das kantonale Steueramt hätte willkürlich gehandelt. Was sagen Sie zu dieser Kritik?
Roger Keller: In diesem Fall lief einiges falsch, was wir bedauern. Wir haben Fehler gemacht, aber auch die Frau. Was die Steuerbehörde nicht gut gemacht hat, ist, dass wir das Einkommen der Frau regelmässig höher eingeschätzt haben. Ohne bei der Betroffenen nachzufragen. Das darf in Zukunft nicht mehr vorkommen.
Wie konnte es denn so weit kommen?
Die Einschätzung wurde vorgenommen von der Gemeinde. Es liegt in der Entscheidung der Gemeinde, welche Fälle sie an das kantonale Steueramt weiterleitet und welche nicht. Pro Jahr haben wir im Kanton Zürich rund 30'000 Personen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung einreichen. Wir müssen herausfinden, wer es schlicht vergisst und wer es absichtlich macht. Bei so vielen Fällen können wir nur Stichproben machen, nicht jeden einzelnen untersuchen.
Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil aber fest: Der Kanton hat seine Untersuchungspflicht nicht eingehalten. Was ändert sich nun?
Im konkreten Fall der Frau wird der ganze Prozess neu abgewickelt. Der Kanton übernimmt die Akten von der Gemeinde und rechnet rückwirkend alles nochmals aus.
Ausserdem passen wir die internen Richtlinien an, also unsere Vorgaben zu den sogenannten Ermessenseinschätzungen. Dabei hilft uns dieses Urteil des Bundesgerichts. Es zeigt nämlich sehr detailliert, was wir in solchen Fällen machen müssen und wo wir keine Abklärungen treffen müssen. Anhand dieses Entscheids entwerfen wir unsere neuen Richtlinien.
Das Gespräch führte Margrith Meier.