Die Baselbieter Regierung und das Kantonsgericht hatten Münchenstein untersagt, den bei Umzonungen entstehenden Mehrwert abzuschöpfen. Sie machten geltend, dass der Landrat bereits 1997 auf eine entsprechende Gesetzesvorlage nicht eingetreten war. Damit habe er sich gegen die Einführung einer Mehrwertabgabe ausgesprochen.
Kantonale Lösung bereit
Das Bundesgericht hat nun jedoch entschieden, dass die Gemeinden einen Mehrwert abschöpfen dürfen, wenn der Kanton selbst darauf verzichtet. Dieses exklusive Recht wird jedoch in Bälde hinfällig sein. Am Dienstag hat die Regierung zu Handen des Landrats eine Vorlage verabschiedet, welche die Mehrwertabgabe auf kantonaler Ebene einführt. Sie sieht vor, dass sich Kanton und Gemeinden die Mehrwertabgabe teilen.
Ausgelöst hatte den Fall in Münchenstein der Wegzug des Läckerli-Hauses. Dadurch wurde auf dem Areal Platz geschaffen für eine Überbauung mit entspechendem Mehrwert, den die Gemeinde abschöpfen wollte. Gemeindepräsident Giorgio Lüthi freut sich über den Entscheid des Bundesgericht. «Wichtig ist, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben.»