- Im Zusammenhang mit der geplanten Eröffnung einer Klinik für Stresserkrankungen in der Gemeinde kam es zu Einsprachen und Anfeindungen. Unter den Einsprechern befanden sich auch ein Gemeindeangestellter und dessen Ehefrau.
- Der Verwaltungsrat der projektierten Klinik fühlte sich durch diesen öffentlich diskreditiert. Es folgten schriftliche Beschwerden und gemeindeinterne Abklärungen. Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass kein Anlass dazu bestand, ein Disziplinarverfahren oder dergleichen gegen den Gemeindeangestellten durchzuführen.
- Mit einem Schreiben informierte der damalige Gemeindepräsident Thomas Ammann die direkt Involvierten. Diesen Brief liess er aber auch einer Drittperson zukommen.
- Der Gemeindeangestellte und seine Frau erstatteten im September 2015 schliesslich Strafanzeige gegen den Verwaltungsrat und den Gemeindepräsidenten. Letzterem warfen sie im Zusammenhang mit der Abwicklung der Baubewilligung für die geplante Klinik Nötigung, Betrug, Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Drohung vor.
- Das Bundesgericht hat in seinem publizierten Urteil festgehalten, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden könne, dass damit das Amtgeheimnis verletzt worden sei. Entgegen dem Entscheid der kantonalen Anklagekammer sei deshalb die Ermächtigung für eine Strafuntersuchung gegen Thomas Ammann zu erteilen.
Inhalt
Bundesgericht Strafverfahren gegen St.Galler CVP-Nationalrat möglich
Gegen den St. Galler CVP-Nationalrat Thomas Ammann kann ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung eröffnet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Sache betrifft Ammann in seiner ehemaligen Funktion als Gemeindepräsident von Rüthi.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12:03 Uhr; sda/kelk