Im Sommer 2013 kündigte Sicherheitsvorstand Richard Wolff an, auf rund 40 Strassenabschnitten in Zürich Tempo 30 einzuführen. Damit sollten die Anwohner vor Lärm geschützt werden.
Wegen einer Flut von Beschwerden der Automobilverbände ACS und TCS konnten die Zonen bisher nicht realisiert werden. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen, meldet der Stadtrat. Die «übermässige Umweltbelastung durch Lärm» rechtfertige die Massnahme, begründet das Gericht gemäss Meldung der Stadt sein Urteil.
Neue Zonen sollen bald ausgeschildert werden
Richard Wolff spricht von einem sehr guten Urteil. «Es zeigt, dass Tempo 30 wirksam ist, um den Lärm zu reduzieren». Die geplanten Tempo-30-Zonen sollen nun «zeitnah» ausgeschildert werden.
Der ACS reagiert enttäuscht. Geschäftsführer Lorenz Knecht erklärt gegenüber dem «Regionaljournal», er hoffe, dass Tempo 30 nun nicht flächendeckend eingeführt werde.
Nächster Streit um Tempo 30
Mit diesem Entscheid ist der Streit um Tempo-30-Zonen in Zürich noch nicht beigelegt. Ende 2017 verfügte der Stadtrat Tempo 30 erstmals auch auf Hauptstrassen. Auch dagegen gibt es Rekurse.