Vorgeschichte: Der St. Margrethener SVP-Präsident, Marcel Toeltl, wurde im Rahmen des St. Galler Regierungsrats-Wahlkampfs auf einer Internetseite als «bekennender Rassist» und «Nazi-Sympathisant» bezeichnet.
Urteil: Das Bundesgericht hält fest, dass Toeltl in seinen Texten und Meldungen in sozialen Medien eine Denkhaltung kundtue, die «just dem zu entsprechen scheine, was als Rassismus definiert werden könne».
Begründung: Wie das Bundesgericht ausführt, vertritt Toeltl die Auffassung, dass Personen bestimmter Herkunft «einen sehr tiefen Länder-IQ» hätten. Auch befürchte er, dass sich die hiesige Bevölkerung immer mehr mit - nach seiner Ansicht - unterlegenen Bevölkerungsgruppen vermische. Dieses gedankliche Konzept hat gemäss Bundesgericht Eingang in die nationalsozialistische Ideologie und Rassenhygiene gefunden. Die Lausanner Richter zeigen weiter auf, dass sich die Gesinnung des SVP-Mannes auch daraus zeigt, dass er auf Twitter mehreren Personen folgt, deren Profile und Hashtags einen bewussten Bezug zur nationalsozialistischen Ideologie herstellten.