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Bundesgericht Uni Basel muss mutmasslichen Dschihadisten zum Studium zulassen

Die Universität Basel hatte sich gegen die Zulassung des als «der Apotheker» bekannten Irakes gewehrt - vergeblich.

Vor rund vier Jahren berichteten verschiedene Medien über ein angebliches Islamisten-Netzwerk in Basel. Kopf dieser Gruppe sei ein 28-jähriger Iraker, besser bekannt als «der Apotheker».

Den Spitznamen erhielt der Iraker, der als 7-Jähriger in die Schweiz gekommen war, weil er an der Uni Basel Pharmazie studierte. Die Uni Basel verweigerte dem Mann während des Studiums aber die Zulassung, dies, nachdem die Medienberichte über ihn bekannt wurden, in denen er als dschihadistischer Gefährder bezeichnet wurde.

Keine Beweise für Terrorverbindungen

Nun pfeift das Bundesgericht die Uni Basel zurück: Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 28-jährigen Irakers gutgeheissen. Der Mann sei noch nie in strafrechtlich relevanter Weise in Erscheinung getreten, heisst es unter anderem in der Begründung des Bundesgerichts. Es gebe keine Beweise für den schweren Vorwurf, wonach der Iraker ein Terrorist sein könnte. Auch der Angeschuldigte selber betonte immer wieder, er habe keine Verbindung zu terorristischen Organisationen.

«Wir werden das Urteil akzeptieren und den Entscheid umsetzen», sagt am Freitag Matthias Geering, Sprecher der Uni Basel gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Heisst: Der Iraker wird nun wieder zum Studium zugelassen. Er hat gemäss Urteil zudem Anrecht auf eine Parteienentschädigung von 2000 Franken.

Regionaljournal Basel 17:30 Uhr ; 

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