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Bundesgerichtsentscheid Bündner dürfen über Sonderjagdinitiative abstimmen

  • Das Bundesgericht hebt die Ungültigerklärung einer Bündner Volksinitiative auf.
  • Die sogenannte Sonderjagdinitiative will die Jagd auf die reguläre Zeit im Herbst beschränken.
  • Laut Bundesgericht verstösst die Initiative nicht offensichtlich gegen Gesetze des Bundes, weshalb die Initiative dem Volk vorgelegt werden soll.

Derzeit kann die Regierung Sonderjagden in den Monaten November und Dezember ansetzen, wenn die Abschusspläne nicht erreicht wurden. Die Gegner dieser Sonderjagden kritisieren, dass es dabei immer wieder zu moralisch, ethisch und die Jagd betreffend verwerflichen Szenen komme, da Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.

Das Bundesgericht hielt fest: Wenn die Abschusszahlen nicht erfüllt werden, kann der Kanton eine Regiejagd anordnen. Die Jagd sei im Kanton Graubünden ein Patent des Staates. Deshalb könne dieser die Jagd auch regeln.

Die Sache geht nun zurück an den Grossen Rat, der prüfen muss, ob andere Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Die Bundesrichter zweifelten in ihren Voten an, dass solche bestehen könnten.

Was vorher geschah

Die Bündner Regierung hatte dem Parlament beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auf ein wildtierbiologisches und ein juristisches Gutachten.

Das Bündner Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid mit der Begründung, dass das Verbot der Sonderjagd gegen übergeordnetes Recht verstosse, namentlich gegen das Jagdgesetz und das Waldgesetz.

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