Das Kantonsgericht Luzern muss im Fall eines heute 61-jährigen Deutschen, den es zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, über die Bücher. Das Bundesgericht erachtet den Entscheid des Kantonsgerichts punkto Geldwäscherei als ungenügend.
Das Kantonsgericht Luzern hatte den Mann Ende November 2016 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 130 Franken verurteilt. Es befand ihn schuldig des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen gewerbsmässigen Geldwäscherei.
Verurteilung wegen Geldwäscherei nicht begründet
Der Deutsche hatte zwischen 2005 und 2010 Anlegern vorgegaukelt, mit ihrem Geld Gold und Silber zu kaufen und dieses in der Schweiz für sie zu hinterlegen. Er investierte aber nur einen kleinen Teil des Geldes. Zurück blieben gegen 1000 Geschädigte und eine Deliktsumme von rund 10 Millionen Franken.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Deutschen weitgehend abgewiesen. Lediglich die Verurteilung wegen Geldwäscherei hob es auf.