Im Gegensatz zu Abstimmungen wählt das Parlament Personen immer noch auf Papier. Dazu dienen farbige Stimmzettel, die vor allem von den Bundesratswahlen bekannt sind. Dahinter steckt ein aufwendiges Prozedere: Ein geheimes Protokoll der Parlamentsdienste bestimmt Farbe und Reihenfolge der Stimmzettel, damit die Möglichkeit für einen Betrug so gut wie ausgeschlossen werden kann.
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Eine Änderung des Systems – zum Beispiel in Form einer elektronischen Wahlmöglichkeit der Personen – stand nie zur Diskussion und ist deshalb bis auf Weiteres auch nicht geplant. Dieser Entscheid hängt in erster Linie mit dem Wahlgeheimnis zusammen. «Im Gegensatz zur Papierwahl ist bei einer elektronischen Wahl die Stimmabgabe immer mit einem Wähler verknüpft und würde somit automatisch registriert», erklärt Mark Stucki, Informationschef der Parlamentsdienste.
Aktuell gibt höchstens eine auffällige und somit wiedererkennbare Handschrift über den Wähler Auskunft. Um bei diesem manuellen System Fehler zu vermeiden, zählen die Stimmzähler alle Wahlzettel eines Durchgangs mindestens zweimal aus. Doch nach diesem Prozess werden die farbigen Stimmzettel geschreddert. Deshalb können in der Schweiz auch keine Wahlbeschwerden eingereicht werden.