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Der höchste aller Schweizer?
Der Präsident der Landesregierung ist auch der höchste Schweizer oder die höchste Schweizerin, sollte man meinen. Doch weit gefehlt: Der Bundespräsident ist lediglich «Primus inter pares», der erste unter Gleichen. Höchster Schweizer ist der Präsident oder die Präsidentin des Nationalrates.
Der Bundespräsident ist weder Staatsoberhaupt noch Regierungschef, sondern im Grunde «nur» Vorsitzender des Bundesrates. Die Schweiz verfügt, im Gegensatz zu zahlreichen anderen politischen Systemen, nicht über ein Staatsoberhaupt im eigentlichen Sinne. Der Bund wird nach innen und aussen vom Bundesrat als Kollegium vertreten. Der Bundespräsident hingegen repräsentiert den Bundesrat und nicht den Bund als Ganzes. Dementsprechend werden Staatsbesuche jeweils von allen sieben Bundesräten empfangen. Da man jedoch nicht immer die ganze Regierung auf Auslandreise schicken kann, stattet der jeweilige Bundespräsident oder die Bundespräsidentin Gegenbesuche alleine ab.
Die Sitzungen des Bundesrates werden vom Bundespräsidenten geleitet. Ausserdem kommen ihm, neben den Auslandsbesuchen auch weitere repräsentative Aufgaben zu. So hält der amtierende Bundespräsident oder die amtierende Bundespräsidentin etwa die traditionelle Neujahrsansprache oder die 1. August-Rede auf dem Rütli.
Die Wahl des Bundespräsidenten
Die vereinigte Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin für die Dauer eines Jahres. Zur Wahl stehen jeweils die sieben Mitglieder des Bundesrates. Traditionell wird das Amt des Bundespräsidenten im Rotationsprinzip nach Amtsalter besetzt. Gleichzeitig mit dem Bundespräsidenten wird auch der Vizepräsident des Bundesrates gewählt.
Eine Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen: Gemäss Bundesverfassung (Art. 176) kann ein amtierender Bundespräsident für das darauffolgende Jahr weder zum Bundespräsidenten, noch zum Vizepräsidenten gewählt werden. Durchaus möglich und sogar üblich ist die Wahl des bisherigen Vizepräsidenten zum Bundespräsidenten, so auch im Fall von Ueli Maurer.
An einigen zieht der Kelch vorbei
Die meisten aller Bundesräte und Bundesrätinnen waren während ihrer Amtszeit auch mindestenseinmal Bundespräsident. Lediglich 18 aller bisherigen Bundesräte blieb dieses Amtversagt. Vier davon, unter anderem Ruth Metzler und Christoph Blocher, wurden nicht wiedergewählt bevor die Übernahme des Bundespräsidentenmandats an ihnen gewesen wäre. Andere wiederum, so etwa Elisabeth Kopp, waren zu kurz im Amt oder traten vorzeitig zurück, ehe sie an der Reihe waren. Nur einer unter ihnen wurde trotz genügend langer Amtszeit nie zum Bundespräsidenten gewählt: Der Tessiner Stefano Franscini.