Das Bundespatentgericht ist ein relativ junges Gericht. Es tagt erst seit 2012. Der Präsident, Mark Schweizer, ist neu im Amt und erklärt die Aufgaben des Gerichts mit einem Beispiel: mit dem Patent auf das Rad.
Zuständig dafür wäre das Institut für geistiges Eigentum. Denn diese Behörde stellt ein Patent nur nach formalen Kriterien aus. Die materielle Prüfung - also die Frage, ob das Produkt oder das Verfahren auch tatsächlich neu sind - macht erst das Bundespatentgericht, wenn eine Klage eingereicht wird. Ein Patent für die Erfindung des Rades wäre also in der Schweiz möglich zu bekommen, sagt Mark Schweizer. Vorausgesetzt, man reicht den Antrag formal richtig ein. Natürlich ist das eine Arbeit für Spezialisten. Würde man das Patent allerdings später durchsetzen wollen, hätte man bald eine Klage und ein aufwändiges und teures Verfahren am Bundespatentgericht am Hals.
Viele Verfahren enden mit Vergleich
Doch die meisten Verfahren - gut 80 Prozent - werden durch einen Vergleich beigelegt, erklärt Mark Schweizer. Und da es vor allem Firmen sind, die ans Bundespatentgericht gelangen, wird genau gerechnet, ob sich ein Verfahren lohnt. Das sei anders als bei Klagen zum Beispiel bei einer Scheidung, wo das Emotionale auch noch mitspiele, sagt Schweizer.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30