Die Landschaft soll weniger zubetoniert werden. Das beschloss das Schweizer Stimmvolk im Grundsatz vor vier Jahren mit dem neuen Raumplanungsgesetz. Nach dieser Abstimmung müssen alle Kantone nun ihre Richtpläne ändern.
Der Kanton Aargau drückte ganz besonders aufs Gas. Denn: Für Kantone ohne aktualisierten Richtplan galt ein Moratorium. Neues Bauland einzonen war praktisch unmöglich – die Gemeinden konnten nicht mehr planen. Nun gibt es grünes Licht aus Bundesbern, der Bundesrat hat den Richtplan genehmigt.
Neue Spielregeln beim Einzonen
Das heisst: «Der kantonale Richtplan gilt jetzt. Die Gemeinden können nun auf dieser Basis ihre eigenen Nutzungspläne anpassen», erklärt Bernhard Fischer von der Abteilung Raumentwicklung in Aarau. Das Moratorium gilt nicht mehr – im Aargau darf man wieder Bauland einzonen.
«Zubetoniert wird aber eben nicht», sagt Bernhard Fischer. «Zuerst wird überlegt, wie man die bestehenden Bauland-Reserven intelligent nutzen kann und wie man die Qualität der bereits bestehenden Siedlungen verbessern kann – erst dann geht's auf die grüne Wiese.»
Es darf also wieder geplant werden - aber nach neuen Regeln. Der Kanton Aargau musste im neuen Richtplan zum Beispiel regeln, wo er wie genau wachsen will. Es gilt im Grundsatz: Wachsen sollen vor allem Gebiete, die heute schon stark besiedelt sind - also Städte. Hier will man verdichtet bauen.
Lob aus Bundesbern
Das habe der Kanton vorbildlich gemacht, lobt der Bundesrat. Das zuständige Bundesamt schreibt: «Mit der Festlegung von Mindestdichten, die die Gemeinden bis 2040 erreichen sollen, setzt der Kanton zudem ein starkes Zeichen für die Siedlungsentwicklung nach innen.»
Auf dem Land hingegen gibt es tendenziell zu viele Bauzonen. Einige Gemeinden müssen deshalb Bauland auszonen. Bernhard Fischer rechnet nicht mit Widerstand: «Im Grundsatz sind sich Gemeinden und Kanton einig.» Und haben jetzt also auch den «Segen» aus Bundesbern dazu.