Wie die Baudepartemente von Uri und Schwyz am Dienstag mitteilten, halte das Gericht fest, dass diese notwendigen Schutzbauten während der aktuellen Totalsperrung eines angrenzenden SBB-Geleises deutlich einfacher und schneller errichtet werden könnten als später unter laufendem Bahnbetrieb. Die SBB sind zur Zeit daran, ein Gleis zu sanieren.
Keine Präjudizwirkung
Laut Gericht liege keine unzulässige raumplanungs- oder umweltrechtliche Präjudizwirkung für das Gesamtprojekt vor. Die Strassenüberführung und der Schutztunnel seien für einen zeitlich befristeten Gebrauch bestimmt und würden danach wieder vollständig abgebaut.
Die beiden Kantone wollen nun möglichst rasch die beiden temporären Bauwerke realisieren, wie es in der Mitteilung heisst. Die Hilfsbauten sollen im Gebiet Ort zwischen den geplanten neuen Strassentunnel Morschach und Sisikon zu stehen kommen. Die Eröffnung der neuen, 1,2 Milliarden Franken teuren Axenstrasse ist für 2025 vorgesehen.