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Bundesverwaltungsgericht Pläne für Bau von Hochspannungsleitung im Wallis bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen die neue Plangenehmigung für den Bau der Hochspannungsleitung zwischen den Walliser Gemeinden Chamoson und Chippis ab.

17 Privatpersonen sowie die Stiftung «Ermitage de Longeborgne» führten Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesamtes für Energie, die Pläne für den Bau einer Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis zu genehmigen. Sie beantragten dem Bundesverwaltungsgericht, den Entscheid aufzuheben und zur Neubeurteilung an das Bundesamt zurückzuweisen.

Die Genehmigung sei nicht zu beanstanden, schreibt nun das Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung. Die Einsprecher können den Entscheid noch ans Bundesverwaltungsgericht weiter ziehen.

Zwischen Chamoson und Chippis ist der Bau einer 27,5 Kilometer langen Hochspannungsleitung geplant. Das Vorhaben umfasst eine neue 380-Kilovolt-Leitung und die Bündelung bestehender Leitungen auf einen gemeinsamen Träger. 2013 hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Leitung als Freileitung gebaut werden darf und nicht in den Boden verlegt werden muss.

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