Die Idee: Die Schweizerische Bodenseeschifffahrtsgesellschaft SBS möchte am Hafen in Romanshorn einen Abenteuerspielplatz bauen. Auf der Bunkerwiese, ein 5000 Quadratmeter grosses Grundstück, sollen ein Restaurant, diverse Spielattraktionen samt Aussichtsturm und Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Die SBS möchte mit dem kostenpflichtigen Spielplatz Kinder und Teenager jeden Alters ansprechen.
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Bild 1 von 4. Der Spielplatz solle kein Rummelplatz sein, betont SBS-Geschäftsführer Hermann Hess. Bildquelle: Susanne Fritz Architekten.
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Bild 2 von 4. Auf dem Spielplatzareal soll auch ein Restaurant entstehen. Bildquelle: Susanne Fritz Architekten.
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Bild 3 von 4. Geplant sind kleine Hütten, die auch eine Übernachtung im Abenteuerspielplatz ermöglichen. Bildquelle: Susanne Fritz Architekten.
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Bild 4 von 4. Der 17 Meter hohe Turm ist dem Heimatschutz ein Dorn im Auge. Er widerspreche dem Ortsbildschutz, sagt der Geschäftsführer Giusi Christen. Bildquelle: Susanne Fritz Architekten.
Das Problem: Die Bunkerwiese wurde während des Krieges aufgeschüttet und ist rein rechtlich gesehen kein Land und deshalb in der Hoheit des Kantons. Dieser hat der SBB, welcher früher für die Schifffahrt verantwortlich war, und später der SBS bereits 1984 eine Konzession für die Nutzung dieses Areals erteilt. Die Auflage: Die Bunkerwiese muss öffentlich zugänglich sein. Für den geplanten Spielplatz hat der Kanton die Konzession angepasst und der SBS damit faktisch die Baubewilligung erteilt. Die Einsprachen wurden abgewiesen.
Die Gegner: Die Spielplatzpläne stehen seit Bekanntwerden im Jahr 2016 in der Kritik. Zu den Gegnern des Spielplatzes gehört unter anderem der Thurgauer Heimatschutz. Er kritisiert unter anderem, dass der Ortsbildschutz verletzt werde und die Wiese mit dem kostenpflichtigen Spielplatz nicht mehr öffentlich zugänglich sei. Auf den letzten Drücker hat der Heimatschutz deshalb Beschwerde gemacht gegen die neue Konzession, die der Kanton erteilt hat. Der Fall liegt nun beim Thurgauer Verwaltungsgericht.
Die Reaktion: Seitens SBS nimmt man die Beschwerde gelassen. Verwaltungsratspräsident Hermann Hess sagt, er habe damit gerechnet, schliesslich sei es das gute Recht der Gegner. Was ihn stört, ist die Aussage, der öffentliche Zugang sei nicht mehr gewährleistet. Dies sei schlichtweg falsch.