Die Vorgeschichte: Der St. Galler Kantonsrat hat im September eine «strenge» Regelung des Verhüllungsverbotes beschlossen. Wenn jemand mit einer Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum die Sicherheit oder den religiösen Frieden gefährde, der kann gebüsst werden. Die Regelung betrifft auch Burka-Trägerinnen. Die Regierung hatte eine «weichere» Variante vorgeschlagen, die nur den Umgang auf Ämtern regelt.
Das Problem: Die SVP und die CVP hatten die Regelung in einem knappen Entscheid durchgesetzt. Die Gegner stellen sich auf den Standpunkt, dass die Fassung der ersten Lesung nicht umsetzbar ist. «Nur schon die Definition der öffentlichen Sicherheit ist schwammig. Das kann in der Praxis weder ein Polizist noch eine Verwaltungsbehörde festlegen. Somit ist der Gesetzesartikel untauglich», sagt etwa FDP-Fraktionspräsident Beat Tinner.
Der Versuch: Die FDP erwägt nun einen Rückkommensantrag. Sie denkt über eine Regelung nach, die das Verhüllungsverbot auf die Ämter beschränkt. So soll eine Person, die ihr Gesicht dort nicht zeigen möchte, gebüsst werden. Zusätzlich soll sie aber auch nicht bedient und nach Hause geschickt werden. «So könnten wir verhindern, dass jemand die Busse einfach zahlt und dann eben mit verhülltem Gesicht bedient wird», sagt Tinner. Die FDP will den Antrag aber nur machen, wenn andere Parteien diesen auch unterstützen - insbesondere die CVP.