Die Gemeinde Arth ist in Aufbruchstimmung. Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels und der Doppelspurstrecke Zugersee Ost verschwinden auch die letzten Lücken auf der NEAT-Verbindung zwischen Nord und Süd. Und Arth-Goldau liegt auf dieser Strecke mittendrin. Aktuell wird schon auf dem Bahnhofareal gebaut, hier entsteht der wichtigste Verkehrsknotenpunkt des Kantons Schwyz. Aber Arth will auch anderweitig profitieren. Man müsse diese Chance jetzt packen, sagt Gemeindepräsident Ruedi Beeler.
Die Chance NEAT-Volleröffnung ist eine lukrative Grundlage für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen.
Noch liegt zwar erst der Nutzungsplan vor, auf dem ersichtlich ist, was im Gebiet Bahnhof Süd passieren soll. Konkrete Gebäude sind noch nicht geplant. Aber schon allein die Absicht ist imposant: Dort, wo heute das stillgelegte Areal des Glühbirnenherstellers Luxram ist, sollen mehrere Gebäude gebaut werden. Sogar ein Hochhaus von 55 Metern Höhe soll möglich sein.
Bereits liegen Anfragen vor
Dabei sollen dies aber nicht unbedingt Wohnbauten sein. Der Fokus liegt auf Arbeitsplätzen. Rund 1000 Jobs sollen hier entstehen. Und das Interesse sei durchaus vorhanden, sagt Gemeindepräsident Beeler: «Wir haben nicht nur selber festgestellt, dass dieses Areal attraktiv ist, sondern hatten auch schon verschiedene Anfragen.» Mindestens 50 Prozent der neuen Gebäude sollten für Arbeitsplätze reserviert werden. «Damit wollen wir auch dem Trend entgegenwirken, dass unser Dorf zur Schlafgemeinde wird», sagt Ruedi Beeler.
Einsprachen wahrscheinlich
Ab Freitag liegen die dafür nötigen Nutzungsplanänderungen öffentlich auf. Dabei müssten sie auch mit Einsprachen rechnen, sagt Ruedi Beeler. Denn auf dem Areal stünden auch Gebäude, welche eine gewisse Schutzwürdigkeit hätten: «Hier gilt es dann aber abzuwägen, was wichtiger ist: Schutzwürdigkeit versus öffentliches Interesse.»
Hinter dem Vorhaben der Gemeinde Arth steht auch der Kanton Schwyz. Dieser Raum sei auch aus kantonaler Sicht von grosser strategischer Bedeutung, heisst es seitens der Regierung. Im kantonalen Richtplan sei er entsprechend als Entwicklungsschwerpunkt festgesetzt.