Der Ton im Thurgauer Kantonsparlament diese Woche war zum Teil gehässig: Die kantonale Kulturstiftung sei ein Selbstbedienungsladen. Von Filz und Vetternwirtschaft war die Rede. Aus den Reihen der SVP stand der Vorwurf im Raum, kantonale Kulturgelder würden willkürlich vergeben.
Wie lassen sich kantonale Kulturgelder fair verteilen? Sicher ist, dass sich jeder Kanton darum bemüht, seine Gelder möglichst nach einheitlichen Kriterien zu vergeben.
- Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ändert die Zusammensetzung des zuständigen Kulturrates alle vier Jahre. Mitglieder des Gremiums dürfen keine Gesuche stellen.
- Der Kanton St.Gallen kennt Ausstandsregeln. Ausserdem müssen Fördergelder ab 10'000 Franken vom Parlament gutgeheissen werden.
Rechtlich noch mehr abgesichert sind Institutionen, die schweizweit Gelder verteilen. Die Stiftung Pro Helvetia etwa regelt in Verordnungen und Reglementen, damit es bei der Vergabe von Kulturgeldern nicht zu rechtlichen Streitigkeiten kommen kann.