Das Wichtigste in Kürze:
- Der Ex-Milieupolizist erhält eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 120 Franken.
- Das Gericht verurteilte den Stadtpolizisten wegen passiver Bestechung und mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung.
- Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sprach das Gericht den Mann frei.
- Die Verteidigung hatte einen vollumfänglichen Freispruch verlangt, von den ursprünglichen Vorwürfen sei nichts übrig geblieben. Der Beschuldigte legte umgehend Berufung ein.
Die Vorwürfe rund um die «Chilli's-Affäre» im Jahr 2013 waren happig: Mehrere Mitglieder der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich standen unter Bestechungsverdacht. Sie sollen etwas gar intimen Kontakt zu Prostituierten gehabt haben. Als Gegenleistung sollen die Frauen vertrauliche Informationen erhalten haben oder vor Kontrollen geschützt worden sein.
Korruptes Verhalten als schlimmstes Vergehen
Viele der Vorwürfe konnten im Laufe der Untersuchung nicht erhärtet werden, in wenigen Fällen gab es jedoch Verurteilungen.
Am Donnerstagmittag verurteilte nun ein Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich einen ehemaligen leitenden Sittenpolizisten, weil er sich korrupt verhalten und das Amtsgeheimnis verletzt habe. Konkret sah es der Richter als erwiesen an, dass der Stadtpolizist Informationen aus dem elektronischen Polizeisystem (POLIS) an eine Frau weitergegeben und im Gegenzug auf ein «Treffen sexueller Natur» gedrängt habe. Deshalb sei er mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 120 Franken zu bestrafen.
Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten und eine Busse von 3000 Franken beantragt. Er stufte das Verhalten des immer noch bei der Stadtpolizei Zürich angestellten Mannes zusätzlich als Amtsmissbrauch ein und legte dem Beschuldigten zudem den Besitz illegaler Pornographie zur Last.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Verteidiger hatte einen Freispruch in allen Punkten verlangt. Der Polizist habe die Frauen ohne neue Informationen abgewimmelt und einen Beweis für sexuellen Kontakt gebe es nicht. Der beschuldigte Stadtpolizist legte unmittelbar nach der Urteilseröffnung Berufung ein. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er wohl den Job verlieren, liessen sowohl der Beschuldigte selbst als auch Polizeikommandant Daniel Blumer durchblicken.