- «Besonders schützenswerte Daten sind zu anonymisieren oder auszusondern», sagt die Aargauer Datenschützerin.
- Sie reagiert damit auf Vorfälle in Gemeinden, die Daten von Sozialhilfebezügern oder Steuersündern öffentlich aufgelegt haben.
- Die Daten waren in der jeweiligen Jahresrechnung enthalten. Diese muss die Gemeinde öffentlich auflegen.
- Die kantonale Gemeindeaufsicht teilt nun per Weisung den Gemeinden mit, dass sie diese heiklen Personendaten bei künftigen Auflagen abdecken müssen.
Bedeutet die Änderung nun stundenlanges Einschwärzen von Namen auf der Jahresrechnung? Beim Aargauer Verband der Finanzverwalter sieht man die aktuelle Weisung zum Datenschutz ziemlich gelassen. Die Jahresberichte lassen sich gemäss David Schönenberger, Vizepräsident des Verbandes und Finanzverwalter der Gemeinde Oftringen, problemlos anonymisieren.
«Wir können Konten mit schützenswerten Daten definieren und dann einfach einen Haken setzen, damit die Daten anonymisiert werden». So sollten künftig bei der Aktenauflage der Jahresrechnung keine heiklen Daten mehr publiziert werden.
Kaum Interesse an Daten
In Oftringen zum Beispiel wurde diese Akteneinsicht sowieso kaum genutzt, erklärt David Schönenberger gegenüber SRF. «Erstaunlicherweise kam in den letzten Jahren nie jemand zu uns, um die Liste mit den Steuerausständen anzuschauen.» Dies erklärt vermutlich auch, weshalb dieses Datenschutzproblem in den vergangenen Jahren von niemandem entdeckt wurde.