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Debatte im Kanton Obwalden Pflicht zur Feuerwehrabgabe wird nicht gelockert

Mitglieder von Obwaldner Nothilfeorganisationen werden nicht von der Feuerwehrersatzabgabe befreit.

Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat mit 33 zu 18 Stimmen abgelehnt. Das Parlament fand den administrativen Aufwand für die Lockerung zu hoch.

20- bis 48-Jährige, die keinen Feuerwehrdienst leisten, bezahlen eine jährliche Ersatzabgabe zwischen 25 und 30 Franken. Ausgenommen davon sind Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente. Das Geld erhalten Gemeinden, die es für die Feuerwehr verwenden müssen.

Regierung setzte sich vergeblich ein

In einem Postulat forderten verschiedene Ratsmitglieder für Leute, welche bei freiwilligen Rettungs- und Nothilfeorganisationen mitmachen, eine Befreiung von der Abgabe. Dies sei ein Schritt zur Gleichbehandlung und ein Zeichen der Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz.

Diese Ansicht teilt auch die Regierung. Es gäbe allerdings noch einige Fragen zu klären. Zum Beispiel, welche Organisationen denn nun genau befreit würden. Obwohl die Regierung das Postulat schlussendlich zur Annahme empfohlen hat, hat das Parlament nun anders entschieden.

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