Die SVP-Politikerin Jolanda Brunner darf sich nun Spiezer Gemeindepräsidentin nennen. Die Spiezer Gemeindeverwaltung gab am Donnerstag den Entscheid des Bundesgerichts bekannt, noch ohne weitere Details zu nennen.
Im ersten Wahlgang der Spiezer Gemeindepräsidiumswahl von Anfang November 2016 hatte niemand das absolute Mehr erreicht. Deshalb wurde am 27. November eine Stichwahl nötig. Zugelassen waren die beiden Bestplatzierten, Jolanda Brunner (SVP) und Ursula Zybach (SP), nicht aber der nächstplatzierte Heinz Egli (BDP).
Beschwerde auf allen Ebenen abgelehnt
Gegen das Wahlprozedere reichte eine Privatperson vor und nach der Stichwahl eine Beschwerde ein. Die Beschwerdeführerin verlangte unter Berufung auf übergeordnetes kantonales Recht, dass auch der Drittplatzierte antreten dürfe.
Anders sah es der Regierungsstatthalter: Spiez dürfe die Grundzüge des Wahlverfahrens wie jede bernische Gemeinde selber festlegen. Das kantonale Gesetz über die politischen Rechte komme nur dann zum Tragen, wenn eine Gemeinde keine eigene Regelung erlassen habe.
Das bernische Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid und nach ihm nun also auch das Bundesgericht. Bis zum Bundesgerichtsentscheid amtierte Jolanda Brunner als Vizegemeindepräsidentin.