Vor dem Strafgericht in Muttenz wird diesen Freitag ein aussergewöhnlicher Fall verhandelt. Aussergewöhnlich ist er vor allem deshalb, weil auf der Anklagebank ein Mitarbeiter der basel-städtischen Staatsanwaltschaft sitzt. Vorgeworfen werden dem Mann unter anderem sexuelle Handlungen mit einem 14-jährigen Jungen.
Kennengelernt haben sich der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der Junge Anfang 2017 auf einer Internet-Dating-Plattform für Lesben und Schwule. Schon nach kurzer Zeit seien die Gespräche der beiden explizit geworden, heisst es in der Anklageschrift. Die beiden tauschten sich über beispielsweise über ihre sexuelle Neigungen und Vorlieben aus.
Als der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft ein Treffen vereinbaren wollte, schlug dies der Junge zunächst mit dem Hinweis aus, dass er erst 14 Jahre alt sei und sein Gesprächspartner älter als sein Vater. Der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft war zu diesem Zeitpunkt 44 Jahre alt. Rund zwei Monate nach dem ersten Kontakt revidierte der Junge indes seine Meinung und schlug seinerseits ein Treffen vor.
Sexuelle Handlungen aufgenommen
Dieses fand dann in der Nähe der Oberbaselbieter Wohngemeinde des Jungen statt. Im Auto des Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft kam es zu diversen sexuellen Handlungen zwischen den beiden, welche teilweise mit dem Handy aufgenommen wurden. Die Ermittler fanden entsprechende Bilder auf dem Mobiltelefon des Mannes, was den Tatbestand der Pornographie erfüllen könnte.
Nur wenige Tage nach dem Treffen mit dem Jungen flog das Ganze indes auf und der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wurde in Untersuchungshaft genommen. Man habe umgehend reagiert, als man erfahren habe, dass gegen einen eigenen Mitarbeiter eine Strafuntersuchung laufe, sagt Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft: «Wir haben ihn mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Nun warten wir das Urteil ab, überlegen uns aber unabhängig von dessen Ausgang personalrechtliche Massnahmen.»
Angeklagt ist der Mann nicht nur wegen sexueller Handlungen mit einem Minderjährigen sondern auch wegen Amtsmissbrauchs. Nach dem Treffen mit dem Jungen gab er nämlich mehrfach den Namen des Jungen in den Datenbanken der Staatsanwaltschaft ein. Unter anderem sah er sich auf diese Weise dessen Identitätskarte an.
Der Prozess beginnt am Freitag, das Urteil wird noch am gleichen Tag erwartet.