«Viele Blinde und Sehbehinderte sind auf Unterstützung angewiesen, wenn sie ihre politischen Rechte wahrnehmen wollen», erzählt Erica Brühlmann-Jecklin. Sie leitet die Zürcher Sektion des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.
Mit E-Voting könnten die mehreren Tausend Sehbehinderten im Kanton Zürich ihre politischen Rechte selbständiger wahrnehmen, begründet Brühlmann-Jecklin die Forderung des Verbandes. Eine politischer Vorstoss im Zürcher Kantonsrat sollen der Forderung Nachdruck verleihen.
Viele Blinde und Sehbehinderte sind beim Abstimmen auf Unterstützung angewiesen.
Bei der Regierung rennt der Verband mit seiner Forderung offene Türen ein. Der Regierungsrat will E-Voting flächendeckend im ganzen Kanton einführen. Die Justizdirektion bereitet gerade eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vor.
Die Skepsis gegenüber dem Verfahren ist aber gross. Konrad Langhart, Kantonsrat und Präsident der SVP des Kantons Zürich, fordert für das E-Voting ein Moratorium. Er hat Zweifel an der Sicherheit des Verfahrens und Bedenken, dass Wahlen oder Abstimmungen manipuliert werden könnten. Deshalb soll der Kanton Zürich mit der Einführung des E-Voting zuwarten, bis das System sicherer ist.
Für die Forderung der Blinden und Sehbehinderten zeigt Konrad Langhart aber Verständnis. In seinem Vorstoss will er schon E-Voting-Systeme für Auslandschweizerinnen und -schweizer vom Moratorium ausnehmen. «Ich könnte mir eine solche Ausnahmebewilligung auch für Blinde und Sehbehinderte vorstellen», erklärt er gegenüber dem «Regionaljournal».