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Demonstrationen in Solothurn Bei Gewalt soll Organisator zahlen

Das ist der Auslöser: Im Oktober 2017 demonstrierten rund 200 Linksautonome in der Stadt Solothurn. Die Kundgebung blieb friedlich, es gab kleine Sachbeschädigungen. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Der Einsatz kostete 285'000 Franken. Nun fordert ein Vorstoss aus den Reihen der SVP, dass die Organisatoren einer gewalttätigen Demonstration einen Teil dieser Kosten übernehmen sollen.

Das machen andere Kantone: Der Kanton Luzern bittet Demo-Organisatoren bei Ausschreitungen bereits zur Kasse. Das Berner Kantonsparlament hat im März dasselbe beschlossen, es wurde aber das Referendum ergriffen. Im Kanton Zürich ist eine parlamentarische Initiative hängig.

Das sagt das Bundesgericht: In einem Leiturteil hat das Bundesgericht 2017 die Luzerner Praxis grundsätzlich gutgeheissen. Allerdings dürfen die Kosten nur moderat an die Organisatoren abgewälzt werden. Es dürfe niemand abgeschreckt werden, eine Demonstration zu organisieren, betonte das Bundesgericht mit Verweis auf die von der Verfassung garantierte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Ein Mann steht vor einem Feuer
Legende: Bei Ausschreitungen sollen die Organisatoren einen Teil der Kosten übernehmen. Dies dürfte allerdings schwer umzusetzen sein. Keystone (Symbolbild)

Das findet die Solothurner Regierung: Der Regierungsrat ist grundsätzlich bereit, das Polizeigesetz zu ändern, damit künftig ein Teil der Kosten auf die Organisatoren abgewälzt werden können. Gewalttätige Kundgebungen seien eine missbräuchliche Ausübung der garantierten Grundrechte, welche man nicht akzeptiere, schreibt die Regierung.

Das sind die Vorbehalte: Die Solothurner Regierung warnt allerdings, man dürfe sich nicht zu grosse Hoffnungen machen. In der Praxis sei es sehr schwierig, die Organisatoren gewalttätiger Demonstrationen wirklich zur Kasse zu bitten. Die vom Bundesgericht festgelegten Hürden seien sehr hoch. Für die Polizei sei es sehr schwierig, bei spontanen via Social Media organisierten Kundgebungen den Veranstalter auszumachen oder einem Demo-Teilnehmer eine konkrete Tat nachzuweisen.

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