Der Vorschlag zur Lockerung des Natur- und Heimatschutzgesetzes hat im Ständerat klare Fronten hinterlassen: Die bürgerlichen Parteien und die Energiebranche sind für eine Gesetzesänderung. Linke, Grüne, Grünliberale sowie Natur- und Heimatschützer sind dagegen.
Landschaft versus Wirtschaft
Mit einem gelockerten Gesetz würden Bewilligungsverfahren schneller und einfacher, sind die Befürworter überzeugt. Die Gegner hingegen monieren, mit der Änderung würden wirtschaftliche Interessen besser geschützt als die Landschaft.
Vater dieses Änderungsvorschlags ist der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder. Er stört sich an der «Unantastbarkeit» der heutigen Gutachten aus der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission: «Kommt es heute zu einem juristischen Verfahren, stützen sich die Gerichte auf diese Gutachten. Das ist störend in einer Demokratie.»
Kommt es zu einem juristischen Verfahren, stützen sich die Gerichte auf die Gutachten. Das ist störend in einer Demokratie.
Geht es nach ihm, sollen demokratische Entscheide aus Gemeinden oder Kantonen deshalb künftig gleich stark gewichtet werden wie die Entscheide der eidgenössischen Schutzkommission.
Genau das möchte Heidi Z'graggen aber verhindern. Die CVP-Regierungsrätin aus dem Kanton Uri und Präsidentin der unter Druck geratenen Natur- und Heimatschutzkommission weibelt für den Status Quo: «Fachleute mit Distanz zu einem Ort entscheiden anders als die Kantone.» Mit der Änderung würden diese Urteile von Experten aber abgewertet.
Fachleute mit Distanz zu einem Ort entscheiden anders als die Kantone.
In die gleiche Kerbe schlägt auch Urs Steiger, Präsident des Landschaftsschutzverbandes Vierwaldstättersee und bemerkt trocken: «Im Moment ist viel Geld in der Region vorhanden, das investiert werden will. Dieses geht nicht selten an exponierte Orte – beispielsweise an der Rigi oder an den Seeufern.»
Die nationale Diskussion ist jetzt erst losgetreten. Die Umweltkommission des Ständerates wertet als nächstes die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung aus.