Das Chrämerhus sei laut der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege ein «herausragendes Beispiel eines historisch gewachsenen Baudenkmals», teilte der Ruswiler Gemeinderat mit.
Die Kommission kommt somit zur gleichen Folgerung wie die kantonalen Behörden, die sich bereits im vergangenen Juni gegen die Pläne des Gemeinderats ausgesprochen hatten.
Der Gemeinderat bezeichnet den Zustand des Chrämerhus als «beklagenswert» und ist der Ansicht, dass das Haus nur mit grossem finanziellen Aufwand fachgerecht und benutzertauglich restauriert werden könne. Ein Teilabriss und ein «stilgerechter Wiederaufbau» wären zweckmässiger als eine Sanierung, ist der Gemeinderat überzeugt.
Doch diese Pläne muss er nun definitiv begraben. Der Regierungsrat hatte das Haus nämlich 2005 unter Schutz gestellt, und im Denkmalinventar eingetragen.