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Rathaus Wettingen
Legende: Auch das wenig schmucke Wettinger Rathaus soll unter Denkmalschutz gestellt werden, da es historisch wichtig sei. Keystone

Denkmalschutz in Gemeinden Wettingen will mehr historische Gebäude schützen

Die Gemeinde überarbeitet die Liste der Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. 81 vor allem neuere Gebäude sollen neu geschützt werden.

Bislang stehen in Wettingen nur wenige und relativ alte Gebäude unter kommunalem Denkmalschutz. Dazu gehören etwa Teile des Klosters oder die katholische Kirche St. Sebastian. Gebäude, die nach 1920 gebaut wurden, sind aktuell jedoch kaum geschützt. Dies führte in der Vergangenheit auch schon dazu, dass historische Gebäude abgerissen wurden.

Ein geschützter Betonklotz?

Den versehentlichen Abriss von historischen Gebäuden will man in Wettingen künftig verhindern, das fordern zwei Motionen im Einwohnerrat, welche nun erfüllt werden sollen. Die Gemeinde hat insgesamt 81 schützenswerte Gebäude ausgemacht. Diese will sie nun unter kommunalen Schutz stellen.

Neu zu den schützenswerten Bauten gehört auch das Rathaus. Dieses wurde in den 1950er Jahren gebaut und kann kaum als spezielle Schönheit bezeichnet werden. Der typische Beton-Baustil der damaligen Zeit findet heute nur noch wenige Fans. Trotzdem sei das Gebäude schützenswert, sagt Urs Heimgartner, Leiter Bau und Planung der Gemeinde Wettingen.

«Es gilt, auch historisch wichtige Gebäude für die Nachwelt zu bewahren», erklärt Heimgartner gegenüber SRF. So stehe das Rathaus für die Aufbruchstimmung der 50er Jahre als man in Wettingen mit 40'000 Einwohnern in Zukunft rechnete.

Keine Freude bei Liegenschaftsbesitzern

Wie das Rathaus gehören die meisten der Gebäude, die neu unter Schutz gestellt werden sollen, zum Besitz der Gemeinde oder staatlichen Betrieben. Es gibt aber auch Private, deren Häuser neu unter Schutz stehen sollen. Nicht alle betroffenen Hausbesitzer seien von der Nachricht begeistert gewesen, sagt Heimgartner. Der neue Denkmalschutz würde für die Besitzer auch bedeuten, dass sie ihre Häuser nicht mehr beliebig umbauen oder abreissen dürfen.

Gewisse Umbauten sollen aber möglich bleiben, betont Heimgartner. Es gebe einfach ein paar Auflagen zu beachten. Die neue Inventarliste geht nun bis Ende November in die Vernehmlassung. Ob die Gebäude – wie vom Wettinger Gemeinderat gewünscht – unter Schutz gestellt werden, entscheidet sich somit erst in den kommenden Monaten.

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