- Knackpunkt des neuen Gesetzes: Hausbesitzer dürfen mehr Mitreden, ob ein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird
- Gegner des neuen Gesetzes befürchten, dass es schwieriger werden könnte, Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen
- Beführworter hoffen, dass dank dem neuen Gesetz alte Gebäude in Dorfkernen besser genutzt und renoviert werden können
- Anträge auf Verschärfung des Gesetz wurden im Landrat abgelehnt. Definitiv entscheidet der Landrat an der nächsten Sitzung
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Denkmalschutzgesetz Landrat debattiert über Mitspracherecht von Hauseigentümern
Der Baselbieter Landrat hat über das neue Denkmalschutzgesetz diskutiert. Neu sollen Hauseigentümer mitreden können, ob ein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird.
noaj/sda; Regionaljournal Basel, 12:03