Im Kanton Zug entscheiden die Stimmbürger über das neue Denkmalschutzgesetz. Dieses sieht unter anderem vor, dass Häuser, welche jünger als 70 Jahre alt sind, nur noch mit Einverständnis der Eigentümer unter Schutz gestellt werden können.
Damit würden Gerichtsfälle wie jener um die Alpenblick-Hochhäuser obsolet. Die Zuger Regierung hatte die Siedlung unter kantonalen Schutz gestellt; gegen den Willen des Besitzers. Der Fall liegt sistiert beim Verwaltungsgericht. Er wird erst weiter behandelt, wenn klar ist, ob das neue Denkmalschutzgesetz angenommen wird - oder nicht.
Die Gegner des neuen Gesetzes warnen, dass mit der 70-Jahr-Regelung viele Bauzeugen aus der jüngeren Geschichte abgerissen werden. Dies gelte es zu vermeiden. Die Befürworter argumentieren, dass heute auch Bauten geschützt werden, die nicht schützenswert seien.
Weiter ist umstritten, dass die Anforderungen für eine Unterschutzstellung verschärft werden und die Denkmalschutzkommission aufgelöst werden soll.