Beim kantonalen Amt für Einbürgerungen stapeln sich momentan die Gesuche. «Wir haben hohe Massen, die wir abarbeiten», sagt die zuständige Abteilungsleiterin Sarah Notter. 2017 hatten besonders viele Ausländerinnen und Ausländer ein Gesuch eingereicht, um sich einbürgern zu lassen. Denn seit 2018 gelten höhere Hürden für den Schweizer Pass.
So darf etwa nur ein Gesuch für eine Einbürgerung stellen, wer eine Niederlassungsbewilligung C besitzt. Zuvor war dies beispielsweise auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B möglich.
Zahl der Gesuche wieder konstant
Inzwischen hat sich die Zahl der Gesuche für ordentliche Einbürgerungen aber wieder normalisiert. «Durchschnittlich haben wir etwa 450 Gesuche pro Monat», so Notter. «Mich persönlich hat allerdings erstaunt, dass die Zahl der eingereichten Gesuche nicht tiefer ist als vorher.»
Sarah Notter hätte erwartet, dass durch die geänderten Einbürgerungsregeln weniger Gesuche eingereicht würden. Weshalb dies nicht eingetroffen ist, weiss Notter nicht. Es könnte aber damit zu tun haben, dass auch die Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Zürich harmonisiert wurden.
Im alten Recht legten Gemeinden selbst ein Frist fest.
So gilt heute etwa eine einheitliche Wohnsitzfrist: Ausländerinnen und Ausländer müssen zwei Jahre in einer Zürcher Gemeinde wohnen, um sich einbürgern zu lassen. «Im alten Recht legten Gemeinden selbst ein Frist fest», so Notter.
In gewissen Gemeinden mussten Ausländerinnen und Ausländer fünf Jahre oder länger gelebt haben, um sich einbürgern lassen zu können. «Durch die einheitliche Frist erfüllen nun vielleicht auch gewisse Leute die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, die im alten Recht noch länger hätten zuwarten müssen», vermutet Sarah Notter.
Viele der Gesuchsteller müssen sich allerdings noch etwas gedulden. Im Moment dauert es rund ein halbes Jahr länger, bis ein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen ist.