Rechtlich habe die Regierung korrekt gehandelt, schreibt die Geschäftsprüfungskommission GPK in ihrem Bericht zum Verkauf der Aktien des Elektrizitätswerkes EKS in den Kanton Thurgau.
Die GPK wirft der Regierung aber vor, sie habe damit eine klare Willensäusserung des Kantonsrates ignoriert und damit das Verhältnis zum Kantonsrat «einer Zerreissprobe unterzogen».
Als Folge dieses Vorfalles will die GPK, dass die Finanzkompetenz der Regierung im Bereich des Finanzvermögens neu geregelt – sprich: beschnitten wird.
Die Regierung weist die Kritik der GPK als nicht in allen Teilen korrekt, beziehungsweise teilweise unvollständig zurück.
Mit dem Rück- und Weiterverkauf der Aktien habe der Regierungsrat seine ihm zustehenden demokratisch legitimierten Kompetenzen ausgeübt.