Bisher galt bereits ein absolutes Feuerverbot im Wald und in der Nähe des Waldes in den Verwaltungskreisen Biel, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau, Obersimmental-Saanen, Berner Jura und Thun. Neu hinzugekommen sind nun Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli. Das teilten die bernischen Regierungsstatthalterämter mit.
Mindestens 200 Meter Abstand
Damit gilt das Feuerverbot für den gesamten Kanton Bern. Wer ein Feuer entfacht, muss mindestens 200 Meter Abstand vom Wald einnehmen, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Ausserhalb der Verbotszone sollen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.
Grillfeuer sollen nur in fest eingerichteten Feuerstellen mit grösster Vorsicht entfacht werden. Jedes Feuer müsse vollständig gelöscht und kontrolliert werden, halten die Regierungsstatthalter fest.
Ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt neben dem Kanton Bern auch im Kanton Freiburg. Im Kanton Wallis gilt ein generelles Feuerverbot.