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Tisch mit Wasserglas und Löffel, daneben ein Fläschchen mit dem Mittel, das für Suizidbeihilfe gebraucht wird.
Legende: Was darf Suizidbegleitung kosten? Das Bezirksgericht Uster muss darüber befinden. Keystone

Dignitas-Gründer vor Gericht Ludwig A. Minelli soll sich unzulässig bereichert haben

Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen. Minelli weist die Vorwürfe vehement zurück.

Ludwig A. Minielli brauchte vor dem Bezirksgericht Uster harte Worte für die Staatsanwaltschaft: Die Anklage gegen ihn sei haltlos und absurd; nur konstruiert, um Dignitas durchleuchten zu können. Er habe sich nicht bereichert, deshalb habe die Staatsanwaltschaft dafür auch keine Beweise gefunden.

Wegen Verleumdung verurteilt

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Ludwig A. Minelli stand Anfang April schon vor Gericht. Er musste sich wegen Verleumdung verantworten. Der Dignitas-Gründer soll verantwortlich sein für ein anonymes Flugblatt , in dem 2015 die spätere Regierungsrätin Silvia Steiner im Wahlkampf scharf angegriffen wurde.

Minelli hatte vor Gericht die Verantwortung für das Flugblatt übernommen, bestritt aber, dass es sich dabei um Verleumdung handelte. Das Bezirksgericht Zürich sah dies anders und sprach den Angeklagten schuldig, wie das Gericht auf Anfrage bestätigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Dignitas-Gründer zieht es weiter ans Zürcher Obergericht.

Auch die Kostenschätzung der Staatsanwaltschaft bezeichnete der 85-jährige Dignitas-Gründer vor Gericht als «komplett daneben». Eine Freitodbegleitung koste viel mehr als der Staatsanwalt annehme. «Wer das berechnet hat, hat keine Ahnung von dieser Tätigkeit.»

In zwei Monaten verjährt

Sein Verteidiger hatte zuvor vergeblich beantragt, den Prozess zu unterbrechen und teilweise einzustellen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Der Staatsanwalt bezeichnete diesen Antrag als «juristische Nebelpetarde erster Güte». Es gehe dem Angeklagten nur darum, in einem der Fälle die Verjährung zu erreichen, die in zwei Monaten eintreten würde.

In diesem Fall geht es um eine 80-jährige Deutsche, die von Dignitas im Jahr 2003 in den Tod begleitet wurde. Von ihr erhielt Dignitas eine Spende in der Höhe von über 100'000 Franken, zusätzlich zu den Kosten für die Suizidbegleitung. Der zweite eingeklagten Fall betrifft ebenfalls zwei deutsche Frauen. Sie bezahlten für die Dienste von Dignitas je 10'000 Franken.

Die Not der Menschen ausgenützt?

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sind diese Beträge zu hoch. Sie wirft Minelli vor, das sei strafbare Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen gewesen. Deshalb verlangt sie eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 65'000 Franken und einer Busse von 7'500 Franken.

Der Prozess ist noch im Gang. Dass das Gericht schon zu einem Urteil kommt, ist unwahrscheinlich.

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