Darum gibt es die Diskussion: Für die einen geht es um die grundsätzliche Frage, ob es die Aufgabe des Staates ist, eine Bank zu haben. Vor allem für die Aargauer FDP ist klar, die Kantonalbank soll eine Aktiengesellschaft werden. Das heisst, die Bank soll privatisiert oder zumindest teilprivatisiert werden. Mit dieser Forderung steht die FDP jedoch weitgehend alleine da. Eine grössere Diskussion löst die Staatsgarantie aus.
Darum ist die Staatsgarantie umstritten: Falls die Kantonalbank ins Schlingern gerät, müsste der Kanton Aargau und damit der Steuerzahler dafür geradestehen. Das heisst, er müsste finanziell einspringen. Es ist klar, dass dies eine grosse Belastung für die Kantonsfinanzen wäre. Es gibt jedoch noch einen weiteren Grund, der für die Abschaffung spricht. Es gibt eine Wettbewerbsverzerrung. Andere Banken haben keinen Kanton im Rücken, der im Notfall einspringt. Das Geld ist damit bei der Kantonalbank viel sicherer angelegt.
Darum ändert sich nichts: Die Mehrheit im Aargauer Kantonsparlament war sich einig, es gibt nur den Status quo oder eine Vollprivatisierung. Ein Zwischending würde keinen Sinn machen. Wenn zum Beispiel die Staatsgarantie abgeschafft würde, würde trotzdem der Kanton als Eigentümer für die Bank geradestehen müssen. Staatsgarantie hin oder her. Aber mit der Staatsgarantie muss die Aargauische Kantonalbank dem Kanton jährlich etwas abliefern. Der Kanton profitiert also. Auch eine Privatisierung wollte eine Mehrheit des Parlaments nicht. Schliesslich würde dies ohne Not geschehen, da es der Kantonalbank gut gehe. Der Entscheid war mit 94 zu 36 Stimmen deutlich.