- Die neue Spitalliste des Kantons Nidwalden ist rechtskräftig. Innert der Beschwerdefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
- Bei Krankenkassen war die Aufnahme der Rehabilitationsklinik im Waldhotel auf dem Bürgenstock umstritten. Dies, weil die Krankenversicherer hohe Kosten durch Behandlungen in der Luxus-Klinik befürchten.
- Die Kantone müssen eine Liste mit inner- und ausserkantonalen Einrichtungen führen, welche die nötigen stationären Behandlungen beinhalten. Beschwerde einlegen können allerdings nur die Kantone.
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Diskussion um Spitalliste Keine Beschwerden gegen Nidwaldner Spitalliste eingegangen
huga/sda; Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr.