Der Schwyzer Kantonsrat hat am Mittwoch das neue Grundangebot des öffentlichen Verkehrs klar genehmigt. In der Debatte wurde aber teils harsche Kritik an der Vorlage geübt.
Keine Nachtangebote
Das Angebot im regionalen Verkehr in den Jahren 2020-2023 ist im Wesentlichen eine Fortsetzung des laufenden Grundangebots seit 2016. Die finanziellen Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie die grösste Entwicklung hätten, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht.
Neue Schwerpunkte sind der Umleitungsfahrplan nach Zug-Zürich während der Streckensperrung am Zugersee im Jahr 2020 sowie die Einführung eines neuen Buskonzepts im Talkessel Schwyz mit Neat-Anschluss ab 2021. Das Angebot ab 20 Uhr bleibt reduziert, da der Kanton Nachtangebote nicht finanzieren möchte. Nach Ansicht der vorberatenden Kantonsratskommission orientiert sich das neue ÖV-Grundangebot am sachlich Sinnvollen und finanziell Machbaren.
SP-Rückweisungsantrag ohne Chance
Für die Ratslinke geht der Regierungsrat indes zu wenig weit. Es fehlten Visionen und Innovationen, hiess es in der Ratsdebatte. Schwyz müsse deutlich mehr in den öffentlichen Verkehr investieren. Die SP stellte einen Antrag auf Rückweisung der Vorlage, um diese zu überarbeiten. Der Rückweisungsantrag scheiterte allerdings deutlich mit 13 zu 76 Stimmen.
Die SVP nahm das neue Grundangebot mit Skepsis zur Kenntnis, etwa weil nicht genügend klar sei, ob das wirklich Notwendige von den Einzelwünschen einiger weniger getrennt werde. Ein SVP-Kantonsrat plädierte für die konsequente Ausschreibung von ÖV-Linien. Ein anderer Vertreter der SVP kritisierte Regierung und Verwaltung für angeblich falsche Informationen.
Abgeltungen von über 32 Millionen
FDP und CVP zeigten sich weitgehend zufrieden mit dem neuen Grundangebot. CVP-Vertreter appellierten aber an den Regierungsrat, dass eine langfristige Verkehrsplanung für Strasse und Schiene notwendig sei, um die wachsende Mobilitätsnachfrage im Kanton Schwyz bewältigen zu können. In diesem Sinne äusserten sich auch Parlamentarier von GLP und SP.
Das ÖV-Grundangebot 2020-2023 beinhaltet jährliche Abgeltungen von 32,2 bis 32,9 Millionen Franken. 60 Prozent der Abgeltungen werden den Bezirken und Gemeinden weiter verrechnet. Der Aufwand für den Kanton beträgt damit zwischen 12,9 und 13,2 Millionen. Das sind rund 3 Millionen weniger als im auslaufenden Grundangebot 2016-2019.
In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage des Regierungsrats mit 79 zu 12 Stimmen.