Indem die Schweizer Behörden den Besuch des gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterrichts für zwei muslimische Mädchen aus Basel für obligatorisch erklärten, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. Dies hat der Europäische Menschenrechtshof in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil festgehalten.
Liberale Haltung im Kanton Bern
Was heisst dieser Entscheid nun für den Schwimmunterricht an den Schulen im Kanton Bern? Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hatte bisher eine liberale Haltung wenn es darum ging, Schulkinder aus religiösen Gründen von gewissen Unterrichtsstunden zu dispensieren – sie überliess den Entscheid den Schulleitungen.
Erziehungsdirektor Bernhard Pulver sagt auf Anfrage, der Kanton Bern sei sehr froh um das Urteil, weil es bestätige, dass Schulunterricht etwas Verbindliches sei und die Religionsfreiheit der Eltern nicht höher gewichtet werde. Grundsätzlich stärke das Urteil den Schulleitungen den Rücken, die zurückhaltend seien mit Dispensen.
«Ob es indes in jedem Fall Sinn macht, den verpflichtenden Charakter der Schulfächer durchzusetzen, ist eine andere Frage», so Pulver.
Wann macht ein Dispens Sinn?
Wenn Eltern aus religiösen Gründen finden, dass der Schwimmunterricht nicht angemessen sei, dann sei dies aber noch kein Grund für einen Dispens, so Pulver. «Wenn ein Kind aber bisher noch nie im Schwimmunterricht war und ein sehr hohes Schamgefühl hat, so kann ich mir vorstellen, dass die Schulleitung in diesem Fall für eine gewisse Zeit eine Dispens ausspricht.»
Grundsätzlich sei es aber wichtig, dass man in der Schweiz schwimmen könne, sagt Pulver.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 6:32 Uhr)